Folgende Personengruppen sind bezugsberechtigt:
• Ordentliche Professor/innen
• Assoziierte Professor/innen
• Ständige Dozent/innen
• Assistenzprofessor/innen (ausserhalb der Profilbereiche)
Im Sinne der Nachwuchsförderung liegt es im Ermessen der Bezugsberechtigten, andere Angehörige der Universität St.Gallen an den Kongresskostenbeiträgen teilhaben zu lassen.
Pro Budgetjahr können Kongressauslagen in folgender Maximalhöhe rückvergütet werden:
• pro Ordentliche Professur: 5‘000 CHF;
• pro Assoziierte Professur: 4‘000 CHF;
• pro ständige Dozentur bzw. Assistenzprofessur: 2‘500 CHF.
Kostenübernahme
Die Unterstützung besteht in der Übernahme der Tagungsgebühr sowie der Kosten für Reise und Unterkunft (gemäss Allgemeinem Spesenreglement der Universität St.Gallen), wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind:
• Leistung eines aktiven Beitrags in Form eines Papers, Referats, Posters, einer Leitung einer Session/Diskussion oder Gleichwertiges;
• Nachweis der Teilnahme am Kongress: geeignet sind insbesondere Einladungsschreiben der Konferenzorganisation, Teilnahmebestätigung;
• Upload des aktiven Beitrags auf der Forschungsplattform Alexandria im Volltext.
Rückvergütung der Auslagen
Auf Antrag leistet die Forschungsförderung eine Rückvergütung für Kongressauslagen, die im laufenden Jahr über eine Kostenstelle der Universität ausgezahlt wurden. Anträge sind spätestens zum Ende eines jeden Jahres einzureichen. Haben Sie Ihr Budget schon im ersten Halbjahr ausgeschöpft, können Sie uns den Antrag auch gern im Sommer einreichen. Das Formular für Rückvergütung erhalten Sie im Intranet. Die entsprechende Ausfüllhilfe finden Sie rechts unter Downloads.
Einreichtermine
07.07. (für Auslagen, die vom 1.1. bis 3.7. als Spesen abgerechnet wurden)
12.12. (für Auslagen, die vom 1.1. bis 3.12. als Spesen abgerechnet wurden)
Sollte eine Kongressreise auf Mitte/Ende Dezember fallen, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Informationen zum Ablauf der Antragsstellung finden Sie rechts unter Downloads.